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Asyl- und Ausländerrecht

Herr Rechtsanwalt Werther ist seit Jahren ausgewiesener Spezialist in Sachen des Asylrechts.
Er ist der bislang einzige Rechtsanwalt im Rechtsanwaltskammerbezirk Pfalz, der den Titel „Fachanwalt für Migrationsrecht“ tragen darf. Er ist Vorsitzender des Fachausschusses Migrationsrecht der Rechtsanwaltskammern Zweibrücken und Koblenz, sowie häufiger Dozent bei verschiedenen Einrichtungen in diesem Rechtsgebiet.

Das Asylrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland einen Schutz erhalten oder aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen. Ratsam ist es hier schon einen Rechtsanwalt zu beauftragen bevor über das Asylbegehren entschieden wurde. Sollte dennoch ein negativer Bescheid ergehen, steht der Klageweg offen.

Im allgemeinen Aufenthaltsrecht ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen jemand nach Deutschland einreisen darf, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht oder ein dauerhaftes Bleiberecht erhält. Auf Grund der ständigen Änderung in der Gesetzgebung kann hier nur ein Spezialist im Aufenthaltsrecht die Interessen eines Ausländers optimal vertreten.

Vorab ein paar Informationen und Hinweise, damit zwischen Ihnen und mir eine gute Zusammenarbeit im Mandatsverhältnis stattfinden kann.

Merkblatt für Flüchtlinge zur Asylanhörung beim Bundesamt

Das Asylverfahren ( Kurzübersicht )

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